| Regel |
2025 |
2026 |
Status |
| Antrag muss vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden |
✓ Ja |
✓ Ja |
Gleich |
| Maximaler Förderzeitraum |
18 Monate |
18 Monate |
Gleich |
| Rechnung darf bei Antragstellung noch nicht vorliegen |
✓ Ja |
✓ Ja |
Gleich |
| ⏱ Weiterbildungsbeginn spätestens 4 Wochen nach Antrag |
✗ Nicht vorhanden |
✓ Ja |
Neu |
| 📅 Start- und Enddatum bereits im Antrag anzugeben |
✗ Nicht vorhanden |
✓ Ja |
Neu |
| ✅ Weiterbildung muss bis zum angegebenen Enddatum abgeschlossen sein |
✗ Nicht vorhanden |
✓ Ja |
Neu |
| 📄 Endbericht spätestens 4 Wochen nach Abschluss einzureichen |
✗ Nicht vorhanden |
✓ Ja |
Neu |
| 👤 Nur eine Weiterbildung pro Mitarbeiter:in pro Ausschreibung |
✗ Mehrere möglich |
✓ Ja |
Neu |
Quelle: FFG Ausschreibungsleitfaden Skills Schecks 2025 (Version 1.0) & 2026 (Version 1.0) · Stand: März 2026 · Zusammenfassung durch NextEra Partners, ohne Gewähr.
Der Kern der Änderung: 2025 reichte es, den Antrag irgendwann vor der Schulung einzureichen – die Weiterbildung konnte theoretisch noch Monate später starten. 2026 muss die Schulung konkret geplant und buchungsbereit sein: Antrag stellen → innerhalb von 4 Wochen beginnen → zu angegeben Datum fertig sein → 4 Wochen später Rechnung einreichen. Wer "mal schauen" spielt, verliert den Scheck.
⚡
Erst buchen, dann beantragen
Die Weiterbildung muss spätestens 4 Wochen nach Antragstellung beginnen. Kurs also zuerst aussuchen und Termin fixieren – dann erst den Antrag stellen.
📋
Enddatum realistisch planen
Start- und Enddatum werden im Antrag angegeben und sind bindend. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Puffer einkalkulieren.
🧾
4 Wochen Frist nach Abschluss
Nach Ende der Weiterbildung: Rechnung bezahlen und Originalbeleg innerhalb von 4 Wochen als Endbericht im eCall einreichen.
👤
Nur 1 Kurs pro Person
Pro Mitarbeiter:in ist nur mehr ein Skills Scheck pro Ausschreibungsrunde möglich. Prioritäten setzen – wer bekommt welche Schulung?
✅
Förderung & Höhe unverändert
50 % Zuschuss, max. 5.000 € pro Scheck, bis zu 5 Schecks pro Unternehmen (= 25.000 € gesamt) – das ist 2026 identisch mit 2025.
🎯
KI-Schulungen weiterhin förderfähig
KI, Daten, Automatisierung, Cybersecurity – alles nach wie vor klar im Förderbereich. Der inhaltliche Rahmen hat sich nicht verändert.
Schritt 1
Kurs auswählen & Termin fixieren
Anbieter muss Ö-Cert-zertifiziert oder FH/Uni sein. Termin fixieren, noch nicht buchen.
Schritt 2
Antrag im eCall stellen
Inkl. Start- und Enddatum. Mindestens 1 Tag vor Kursbeginn. Rechnung darf noch nicht vorliegen.
Schritt 3
Kurs besuchen
Weiterbildung startet innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung und endet bis zum angegebenen Datum.
Schritt 4
Endbericht + Abrechnung
Originalrechnung bezahlen und innerhalb von 4 Wochen nach Kursende im eCall hochladen.
Achtung Einreichfrist: Die Ausschreibung läuft laufend bis 15. Dezember 2026 – aber das Budget von 4 Mio. € wird bei Ausschöpfung früher geschlossen. Wer plant, sollte nicht bis Herbst warten. Die 2025er Ausschreibung wurde vorzeitig wegen Budgetausschöpfung geschlossen.
Max. 5 Schecks pro Unternehmen
KI & Digitalisierung förderbar
Einzelunternehmer:innen berechtigt
Ö-Cert-Anbieter als Voraussetzung
Fragen zur Förderbarkeit Ihrer Schulung? NextEra Partners unterstützt KMUs bei der Auswahl geeigneter Weiterbildungen und der Antragsvorbereitung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung: office@nextera.partners
Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Maßgeblich ist stets der aktuelle Ausschreibungsleitfaden der FFG: www.ffg.at/ausschreibungen/SkillsSchecks2026 · Zusammengestellt von NextEra Partners · 09. April 2026.